Spedition für erlaubnispflichtige Güter · alle Preise inkl. 19 % MwSt.Telefon 089 201 75 880Mo–Fr 9–17 Uhr

Privat-Selbstanlieferung

Waffenversand an eine Privatperson: Selbstanlieferung mit Identitätsprüfung

Sie verschicken eine Waffe an einen privaten Käufer oder Besitzer? Dann liefern Sie das Paket selbst in einer Filiale oder einem Paketshop ein – und der Zusteller übergibt es nur nach Prüfung des Ausweises an die Person auf dem Frachtschein.

POS 01 · DWL · Privat · Selbsteinlieferung

bis 2 kg Frachtgewicht, Identitätsprüfung inklusive, inkl. 19 % MwSt.24,99 €

§ 34 Abs. 1 WaffGVor der Übergabe vergewissern Sie sich, dass der Empfänger zum Erwerb berechtigt ist (§ 34 Abs. 1 WaffG). Die Identitätsprüfung bei der Zustellung ersetzt diese Prüfung nicht.

ZustellungRegellaufzeit 1–3 Werktage, kein Fixtermin. Nie an Nachbarn, keine Packstation.

So läuft die Zustellung mit Identitätsprüfung

Beim Versand an eine Privatperson erfolgt vor der Übergabe eine Identitätsprüfung. Der Zusteller gleicht die Angaben auf dem Frachtschein mit dem amtlichen Lichtbildausweis des Empfängers ab, also mit Personalausweis oder Reisepass. Stimmen Name und Person überein, erfasst er die Unterschrift elektronisch und übergibt die Sendung. Mit dieser Sicherheitsmaßnahme erreicht die Waffe nur die Person, die Sie als Empfänger angegeben haben.

Deshalb ist es wichtig, den Namen genau so in den Auftrag zu schreiben, wie er im Ausweis steht. Eine abweichende Schreibweise oder ein Spitzname kann dazu führen, dass die Übergabe scheitert.

Was die Identitätsprüfung nicht ist

Die Identitätsprüfung ist keine Berechtigungsprüfung. Sie beantwortet die Frage „Ist das die richtige Person?“ – nicht die Frage „Darf diese Person die Waffe erwerben?“. Die zweite Frage klären Sie als Versender, bevor Sie das Paket abgeben: Lassen Sie sich die Erwerbsberechtigung des Empfängers nachweisen, etwa durch die Waffenbesitzkarte oder den Jagdschein, je nach Art der Waffe.

Wenn der Empfänger nicht zu Hause ist

Eine Ersatzzustellung an Nachbarn oder Mitbewohner gibt es bei Waffensendungen nicht, ebenso keine Ablage und keine Packstation. Trifft der Zusteller niemanden an, geht die Sendung in die Filiale; der Empfänger holt sie dort gegen Vorlage seines Lichtbildausweises ab.

Paketdaten erfassen und Preis bestimmen

Der Preis hängt vom Frachtgewicht ab, dem höheren Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht (Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5.000). Messen und wiegen Sie das fertig verpackte Paket mit Umkarton. Bis 2 kg kostet der Versand 24,99 €, bis 30 kg 59,99 € – die Identitätsprüfung ist enthalten. Pakete über 120 cm Länge, mit mehr als 30 kg Volumengewicht oder ohne quaderförmigen Umkarton sind Sperrgut (+29,95 €).

ECO-Tarife nach Frachtgewicht (inkl. 19 % MwSt.)
FrachtgewichtPreis
bis 2 kg24,99 €
bis 5 kg29,99 €
bis 10 kg39,99 €
bis 20 kg49,99 €
bis 30 kg59,99 €
Abholung an Ihrer Adresse+4,91 €
Zustellung mit Identitätsprüfungohne Aufpreis
Sperrgut-Zuschlag+29,95 €

Ablauf in Kürze

  1. Berechtigung des Empfängers prüfen.
  2. Waffe entladen und transportsicher verpacken – wir verpacken nicht und stellen kein Material.
  3. Auftrag in der Buchungsstrecke erfassen und bezahlen.
  4. Frachtschein (PDF aus der E-Mail) aufkleben, auf Wunsch das Paket für den Verpackungsnachweis filmen.
  5. Paket in einer Filiale oder einem Paketshop einliefern.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Versand an Privatpersonen

Muss der Empfänger bei der Zustellung persönlich da sein?

Ja. Übergeben wird nur an die Person, die auf dem Frachtschein steht, nach Prüfung ihres amtlichen Lichtbildausweises. Eine Zustellung an Nachbarn, Mitbewohner oder in eine Packstation gibt es nicht.

Was passiert, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird?

Die Sendung geht in die Filiale. Der Empfänger kann sie dort gegen Vorlage seines Lichtbildausweises abholen.

Kostet die Identitätsprüfung extra?

Nein. Die Zustellung mit Identitätsprüfung an Privatempfänger ist im Paketversand ohne Aufpreis enthalten.

Ersetzt die Identitätsprüfung meine Prüfung nach dem Waffengesetz?

Nein. Die Identitätsprüfung stellt nur sicher, dass die Sendung die richtige Person erreicht. Ob diese Person die Waffe erwerben darf, prüfen Sie als Versender vor der Übergabe (§ 34 Abs. 1 WaffG).